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Die Energiepolitik setzt auf das Prinzip Hoffnung

Energiekontingentierung, Stromausfälle oder gar ein Blackout! Bewusst ist der erste Satz nicht mit einem Fragezeichen, sondern mit einem Ausrufezeichen abgeschlossen.

Täglich werden sämtliche Informationskanäle mit diesen Themen bespielt. Wir hören tagtäglich die Diskussionen über eine Strommangellage, im Zusammenhang mit der Entwicklung im internationalen Strommarkt. Es werden Krisenorganisationen wie die OSTRAL (Organisation für Stromlieferung in ausserordentlichen Lagen) aktiviert.

Ende August ging dann der Bund einen Schritt weiter, lancierte mit 10 Mio. Franken eine Informationskampagne und ruft dabei die Bevölkerung zum Stromsparen auf. Eine Massnahme, welche durch OSTRAL als Bewirtschaftungsgrad zwei (von vier) bezeichnet wird. Ein Aufruf zur Freiwilligkeit, was erfahrungsgemäss nicht sehr viel bringen wird.

Aber was dann?
Was, wenn der Sparappell nicht greift und die Mangellage sich weiter zuspitzt? Dann wird über den Zwischenschritt drei, direkt der Bewirtschaftungsgrad vier in Kraft gesetzt. Dieser sieht restriktive und unfreiwillige Massnahmen vor. In einem ersten Schritt werden Verbote für sogenannt «unnötige» Geräte erlassen. Dies können zum Beispiel sein: Schaufensterbeleuchtungen, Rolltreppen, Weihnachtsbeleuchtungen, Denkmalbeleuchtungen etc. Eine Massnahme, welche vermutlich mehr Alibi als effektiv sein wird.

Der zweite Schritt innerhalb des Bewirtschaftungsgrades vier gilt dann explizit für Strom-Grossbezüger, also diejenigen, welche jährlich mehr als 100 000 Kilowattstunden Strom verbrauchen.

Diese werden im Stromverbrauch durch die Stromkontingentierung eingeschränkt. Betriebe, Organisationen der öffentlichen Hand, aber auch beispielsweise Pflegeinstitute wie Altersheime müssen innerhalb kurzer Zeit ihren Stromverbrauch merklich reduzieren.

Die Reduktionsmenge wird situativ vorgeschrieben. Sollten aber die Grossverbraucher dieser Aufforderung nicht nachkommen, werden diese von der Stromversorgung abgetrennt. So lautet der Auftrag an die Stromversorger. Also «abstellen», wie man so einfach sagt. Aber, welches sind die Folgen daraus? Mitarbeitende werden während dieser Zeit der Strommangellage reduzierte Arbeit und Aufgaben haben, öffentliche Dienste können nur noch teilweise ihre Dienstleistungen während dieser Zeit erbringen und die Pflege, beispielsweise in Altersheimen, wird sich verschlechtern. Und wichtig dabei ist zu wissen: Eine Strommangellage wird einige Wochen dauern. Diese Szenarien sind relativ einfach prognostizierbar. Zusammenfassend formuliert kann sich eine Knappheit entwickeln, wenn Bandenergien wie beispielsweise Kernkraftwerke fehlen, was zurzeit der Fall ist, die Wasserreserven infolge fehlenden Niederschlags oder Schnee unterdurchschnittlich vorhanden sind und dann in grossen Gebieten über einen längeren Zeitraum Nebel und Windstille herrschen. Dann wird es kritisch.

Nun gut, eine Kontingentierung kostet die Volkswirtschaft zwar sehr viel Geld, viel mehr, als uns die Coronakrise kostete, das geordnete Leben ist allerdings noch möglich. Der weitere Schritt beunruhigt dann doch massiv stärker.

Sollte sich die Lage während der Kontingentierung noch mehr zuspitzen, werden die koordinierten, gebietsweisen Stromabschaltungen vorgenommen. Oder kurz gesagt, der Strom wird für alle in regelmässigen Abständen von einigen Stunden «ein und aus» geschaltet, was man sich heute erst ansatzweise vorstellen kann. Zu diesem Zeitpunkt kann man dann im wahrsten Sinne des Satzes sagen: «Guet Nacht am sächsi.» Diesen stromlosen Zustand kennt wohl kaum jemand in unserem Land. Die Auswirkungen auf die Bevölkerung in diesem Szenario kann noch niemand beschreiben. Die einschneidenden Probleme werden langsam erkannt. Und diese werden gross sein.

Auftrag in der Bundesverfassung
Das erkennt nun auch der Bundesrat und sucht voller Elan nach Überbrückungsalternativen. Während eines scheinbar zähen Suchprozesses werden langsam mögliche Ideen vorgestellt. Diese beruhigen jetzt nicht direkt, aber lassen hoffen. Und nach diesem Prinzip Hoffnung wird nach wie vor politisiert.

Es wird immer noch über Luftreinhalteverordnungen und Lärmschutz diskutiert, statt dass man vorhandene Ideen im Schnellzugstempo prüft und umsetzt. Dazu bestünde grundsätzlich auch ein Auftrag in der Bundesverfassung.
Diese beschreibt klar: Bund und Kantone setzen sich im Rahmen ihrer Zuständigkeiten ein, für eine ausreichende, breit gefächerte, sichere, wirtschaftliche und umweltverträgliche Energieversorgung sowie für einen sparsamen und rationellen Energieverbrauch. In den vergangenen zehn Jahren wurden lediglich zwei der fünf Adjektive im Auftrag der Bundesverfassung verfolgt.

Auch bei mir ist das Prinzip Hoffnung angekommen.

Ich hoffe auf einen guten und somit, nassen, sonnigen und nebelfreien Winter. Sodass mein PC auch im Winter für einen weiteren «Standpunkt» funktioniert.

Paul von Euw
Kantonsrat SVP Bauma

Der Zürcher Bote

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