Im Kanton Zürich sind zahlreiche international tätige Konzerne angesiedelt. Für ihre Standortwahl ist nicht nur Rechtssicherheit, sondern auch die Steuerbelastung ein wichtiges Kriterium. Zürich steht hier in einem Wettbewerb, nicht nur mit anderen Kantonen, sondern auch international. Schon vor der nationalen Abstimmung zur Steuervorlage haben verschiedene Kantone ihre Unternehmenssteuern massiv gesenkt und die Position des Kantons Zürich hat sich in diesem Vergleich weiter verschlechtert. Mit der jetzt vorliegenden Gesetzesanpassung kann dank einem massgeschneiderten Umsetzungspaket vermieden werden, dass der Kanton Zürich punkto Unternehmenssteuern noch mehr ins Hintertreffen gerät.
Mit der jetzigen Vorlage wurden die Lehren aus der Abstimmung zur Unternehmenssteuerreform III gezogen. Sie wurde mit intensiven Gesprächen und unter Miteinbezug der verschiedenen Interessengruppen erarbeitet. Im Vordergrund stand das Bemühen, die in einer ersten Phase möglichen Mindereinnahmen bei den Steuern sowohl auf kantonaler als auch kommunaler Ebene abzufedern. Dies wurde erreicht. Von den direkten Bundessteuern werden mindestens 180 Millionen Franken jährlich an den Kanton Zürich zurückfliessen. Den Mindereinnahmen der Kommunen soll über den im Kanton Zürich sehr gut ausgestalteten Finanzausgleich im Umfang von rund 100 Millionen Franken entgegengewirkt werden. Zudem soll mit einem Sonderlastenausgleich über vier Jahre 20 Millionen Franken pro Jahr an die am stärksten betroffenen Gemeinden und 5 Millionen an die Kirchen vergütet werden. Zusätzlich übernimmt der Kanton einen höheren Anteil der von den Gemeinden getragenen Ergänzungsleistungen im Umfang von etwa 70 Millionen Franken.
Wichtig ist, dass die bislang privilegiert besteuerten Unternehmen, welche 18% der Unternehmenssteuern bezahlen, im Kanton Zürich bleiben und die Arbeitsplätze nicht verloren gehen. Die immer wieder geforderte soziale Abfederung wurde mit der nationalen Vorlage durch die Einlage von 2 Milliarden Franken in die AHV erreicht. Ausserdem zeigt die Gegenüberstellung, dass der Mittelstand in jenen Kantonen, welche eine zusätzliche Kompensation im sozialen Bereich vorgenommen haben, immer noch stärker besteuert wird als im Kanton Zürich.
Kanton und Gemeinden sollen ihre Aufgaben weiterhin ohne Beeinträchtigung erfüllen können und ohne dass Steuerfüsse erhöht werden müssen.
Dank dem jetzt vorliegenden Kompromiss ist das möglich und die Vorlage verdient die deutliche Zustimmung der Stimmberechtigten.
Jörg Kündig, Präsident GPV Kanton Zürich
Dank einem massgeschneiderten Umsetzungspaket kann vermieden werden, dass der Kanton Zürich punkto Unternehmenssteuern noch mehr ins Hintertreffen gerät: Steuerbelastung für Unternehmen in Prozenten
Die Zürcher Gemeinden brauchen die Umsetzung der SV17