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Härtefallklausel – oder wenn die Ausnahme zur Regel wird

Warum habe ich im Kantonsrat eine Standesinitiative zur Härtefallklausel eingereicht?

Wie wir alle wissen, verwässert die Härtefallklausel ganz klar die angenommene Ausschaffungsinitiative, indem sie gemäss neuesten Zahlen die Ausschaffung von über 50% der verurteilten Straftäter verhindert! Ende 2010 haben Volk und Stände die Ausschaffungsinitiative angenommen und damit in der Verfassung festgehalten, dass delinquente Ausländer nach einer Verurteilung bei den aufgeführten Straftaten automatisch ausgeschafft werden müssen! Leider nutzen die (zu milden) Richter das Schlupfloch «Härtefallklausel» in vielen Fällen, um eine Ausschaffung zu verhindern.

Im Abstimmungskampf haben die Gegner nicht nur eine «pfefferscharfe Umsetzung» versprochen, sondern auch, dass die Härtfallklausel nur in «extremen Ausnahmefällen» angewendet wird! (Man hat von höchstens 5% gesprochen!!) Nun ist aber in den Medien in regelmässigen Abständen zu lesen, dass z.B. verurteilte Sexualstraftäter (Vergewaltiger) wegen der Härtefallklausel nicht ausgeschafft werden.

An dieser Stelle möchte ich einen im Mai im «Watson» veröffentlichten Beitrag zitieren:
Ein verurteilter Vergewaltiger wird nicht ausgewiesen, obwohl er mit 2 Mittätern eine junge Frau vergewaltigt hat und die Tat sogar noch filmte und weiter verbreitete…

Das Gericht hält fest: «Zwar liege mit der Schändung ein schweres Verschulden vor, was für eine Wegweisung spreche!» Trotzdem beruft sich das Verwaltungsgericht auf die Härtefallklausel und verzichtet auch bei diesem schweren Verbrechen auf eine Ausweisung! Wenn sogar mehrfach verurteile Sexualstraftäter nicht ausgeschafft werden, wird die Missachtung des Volkswillens für jedermann klar ersichtlich!

Oder ein Fall aus dem Bezirk Pfäffikon: Eine italienische Sozialhilfebetrügerin, welche mindestens drei Jahre missbräuchlich Sozialhilfe bezogen hat, kann nicht nach Italien ausgeschafft werden, weil eine SP-Bezirksrichterin der Ansicht ist, das die Ausschaffung der verurteilten Sozialhilfebetrügerin ins «Ferienland Italien» nicht zumutbar sei…

Aber sehen wir uns doch mal die Statistik des Bundes aus dem Jahr 2018 an: Hier sehen wir, dass Gerichte das Gesetz unterlaufen und nur in 71% der Fälle, in denen das Gesetz eine obligatorische Landesverweisung verlangt, auch wirklich einen Landesverweis verhängt haben. (Das bedeutet, dass die «extremen Ausnahmefälle» ca 30% entsprechen.)
Und gemäss den neusten Zahlen des Bundesamtes für Statistik sieht es noch schlechter aus: Gemäss diesen Zahlen wurden im Kanton Zürich im Jahr 2019 von 547 Straftaten bei 298 Fällen die Härtefallklausel angewendet! Das sind 55% anstatt der versprochenen «Höchstens 5%» Mittlerweile kritisieren auch Gegner der Ausschaffungsinitiative die Umsetzung: SP-Ständerat und Rechtsprofessor Daniel Jositsch kritisiert mittlerweile öffentlich das Verhalten der Gerichte mit der Aussage: «Von Ausnahmen kann da nicht mehr die Rede sein, damit unterlaufen die Gerichte das Gesetz» (NZZ, Juni 2019) Und der FDP-Ständerat Philipp Müller, welcher immer eine «pfefferscharfe Umsetzung» der Ausschaffungsinitiative in Aussicht gestellt hat, fordert mittlerweile in der NZZ, dass das Gesetz umgesetzt und nicht unterlaufen werden darf…

Obwohl der Missstand klar ersichtlich ist, hat die Mehrheit im Zürcher Kantonsrat die Chance verpasst, meine Standesinitiative zu überweisen und damit den Volksentscheid endlich umzusetzen.

René Truninger
Kantonsrat SVP Effretikon

Der Zürcher Bote

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