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Hochschuldiplom für Flötenunterricht – Monopolschaffung für wenige

Der Kantonsrat hat an der vergangenen Sitzung den Gegenvorschlag zur Musikschulinitiative behandelt. Die Musikschulinitiative wurde von der Musikschule des Kanton Zürich eingereicht und ist darauf ausgerichtet, sich eine starke Monopolstellung im Musikschulgeschäft zu schaffen.

Dieses Monopol wird hauptsächlich über die Zulassung von Musiklehrpersonen hergestellt. Das Gesetz soll nämlich zukünftig vorsehen, dass alle Musikschulen, welche eine finanzielle Unterstützung durch den Kanton Zürich erhalten, ausschliesslich Musiklehrer mit einem Hochschuldiplom anstellen dürfen. Ausnahmen können durch die Regierung gewährt werden. Dieser Idee hat der Kantonsrat, trotz starker Gegenwehr der SVP, an der besagten Sitzung zugestimmt. Dieser Entscheid wird den Musikunterricht entscheidend verteuern, was schlussendlich Eltern und Steuerzahler begleichen müssen. Der Kantonsrat hatte es in der Hand, die Anforderungen zur Erteilung von Flötenunterricht durch «Nichthochschulabsolventen» zu unterstützen und somit die finanzielle Belastung von Eltern zu verbessern. An den Hochschulen müssen in der Folge dieses Entscheides neue Lehrgänge angeboten werden, um dem Gesetz zukünftig gerecht zu werden. Denn heute gibt’s für diverse Instrumente noch keine Musiklehrer-Hochschuldiplome. Diese unnötigen Lehrgänge belasten den Steuerzahler und führen die Gesellschaft einen weiteren Schritt in Richtung Verakademisierung. Viele Politiker von Mitte bis Links haben seit Jahren die Einstellung, man könne nur noch Akademiker auf die Kinder loslassen.

Qualität und Benachteiligung
Die SVP stellt sich klar auf den Standpunkt, dass der Musikunterricht in einer guten Qualität stattfinden muss. Die SVP-Fraktion ist sich aber auch einig, dass bereits heute seltene Instrumente in einer guten Qualität gelernt werden können, ohne dass die Musiklehrer ein Hochschuldiplom vorweisen müssen.

Einen weiteren Ablehnungsgrund für dieses Gesetz bringt die Benachteiligungen von Vereinen bezüglich Mehrkosten für Musikausbildungen. Das Musikschulgesetz sieht auf der einen Seite eine Vielfalt an Musikschulen vor, was sehr zu begrüssen ist.

Leider verhindert aber genau die Forderung «Hochschulabsolventen als Musikschullehrer» diese Vielfalt. Die Musikvereinsausbildungen werden damit in einem nicht unbeachtlichen Masse eingeschränkt, was die Vereine benachteiligen wird. Zukünftig sollen Musikschulorganisationen von Musikvereinen untereinander nicht mehr die Möglichkeit haben, eine eigene Musikausbildung anzubieten, welche wie andere Musikschulen durch den Kanton Zürich unterstützt wird. Ausnahme: Sie engagieren einen ausgebildeten Musiklehrer anstelle ihrer eigenen Musiker, welche den Nachwuchs stufengerecht ausbilden und diese Jungen und Mädchen motivieren. Oder mit anderen Worten, die Vereinsmusikschulen werden gegenüber den halbstaatlichen Musikschulen stark benachteiligt.

Die SVP hat sich in dieser Debatte leider vergeblich für mehr Verein, weniger Staat und tiefere Musikschulgebühren für Eltern, Gemeinde und Staat eingesetzt.

Die SVP wollte für eine gute Musikschulqualität die Hochschuldiplompflicht für Musiklehrer mit Ausnahmen vorsehen. Diese Ausnahmen hätten folgende Ausbildungen ausbedungen: Einsteigerunterricht, traditionell schweizerische und seltene Instrumente und die musikalische Ausbildung im Zusammenhang mit Vereinen. Aber wie schon so oft stand die SVP-Fraktion fast alleine da.

Paul von Euw
Kantonsrat SVP Bauma

Der Zürcher Bote (Seite 3)

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