Medienmitteilung: Sozialdienst des Bezirk Pfäffikon trickst Volksentscheid aus; Nach der Bevölkerung sagt auch der Bezirksrat NEIN.
Der Zweckverbgand Soziales Bezirk Pfäffikon, über den alle 10 Gemeinden des Bezirks die
Gemeindeaufgaben des Sozialdienstes erfüllen, ist im letzten Jahr mit einem Teil der
Geschäftsstellen in die neuen Räumlichkeiten an der Sophie-Guyer-Strasse 9 in Pfäffikon
eingezogen. Fast gleichzeitig beschlossen die Verbandsgemeinden, in zweiter Etappe mit
den weiteren Geschäftsstellen ebenfalls in die Sophie-Guyer-Strasse 9 zu ziehen und damit
alle Geschäftsstellen im Bezirk zusammenzuziehen. Dies, obwohl die Stimmberechtigen
im Bezirk mit 11’218 Nein zu 5’025 Ja die Vorlage im Jahr 2020 an der Urne abgelehnt hatten.
Dagegen wurde eine Stimmrechtsbeschwerde, unterstützt durch die SVP des Bezirks
Pfäffikon, eingereicht. Der Beschwerdeführer und die SVP sind der Ansicht, der
Zweckverband hätte gegen das Zerstückelungsverbot lt. Gemeinderecht und gegen das
Finanz- und Kreditrecht der Gemeinden verstossen, zudem handle es sich nicht um eine
gebundene Ausgabe und der Zusammenzug der Geschäftsstellen an einen Ort sei als
Zweckänderung zu werten.
Der Rekurrent hat in allen Punkten vor dem Bezirksrat obsiegt.
In seinem Beschluss vom 8. April 2024 hebt der Bezirksrat Pfäffikon den Beschluss des
Sozialdienst des Bezirk Pfäffikon (SDBP) in Sachen «Kreditbewilligung neue Geschäftsräume für
den Sozialdienst Bezirk Pfäffikon» auf und gibt dem Rekurrenten in allen Belangen recht. Dies
mit der Begründung, der Zweckverband widersetze sich dem Zerstückelungsverbot nach §110
Gemeindegesetz und das etappenweise Vorgehen verstosse gegen geltendes Recht. Genau
dieses Vorgehen, welches auch «Salamitaktik» genannt wird, wurde durch den Rekurrenten
bemängelt. Es ist für die SVP-Bezirk Pfäffikon nicht nachvollziehbar, weshalb der SDBP bewusst
gegen seine eigenen Statuten und insbesondere gegen das übergeordnete Gemeinderecht
verstossen hat und die zuständige RPK sowie die Verbandsgemeinden dies mehrheitlich
billigten. Allem Anschein nach haben sämtliche Kontrollmechanismen versagt und ebneten so
den Weg für das widerrechtliche und undemokratische Vorgehen. Die Verbandsgemeinden und
der Vorstand des Zweckverbandes haben das Vertrauen der Bevölkerung in eine wichtige soziale
Institution aufs massivste verspielt. Es ist nun unabdingbar, dass der klare Entscheid des
Bezirksrates personelle Konsequenzen bei den Verantwortlichen nach sich zieht.
Wegen das Versagens aller Gremien muss des Weiteren die Organisationsstruktur des
Sozialdienstes neu überdacht werden. Der Zweckverband SDBP ist scheinbar nicht in der Lage,
seine Geschäfte rechtskonform zu erledigen. Aus diesem Grund fordern wir im Weiteren, dass
der Zweckverband Sozialdienst des Bezirks Pfäffikon nur noch für die KESB zuständig sein soll,
die Sozialdienste herausgelöst werden und die Gemeinden sich in einer geeigneten Form neu
organisieren. Vor allem soll die Rückführung des sozialen Auftrags in die Gemeinden geprüft
werden. So würden die Geschäfte der direkten Aufsicht der Gemeinderäte unterliegen, was
widerrechtliche Handlungen erschweren soll. Bis dahin fordern wir sofortige Massnahmen, die
ein rechtmässiges Vorgehen durch den SDBP sichern. Diese sind: Der geschäftsleitende
Ausschuss sowie der Verbandsvorstand müssen durch Personen mit unterschiedlichem sich
ergänzendem Fachwissen neu zusammengesetzt werden. Weiter ist das Publikationsorgan
bürgerfreundlicher zu gestalten. Konkret erwarten wir, dass die Website durch das Amtsblatt des
Kanton Zürich als amtliches Publikationsorgan ersetzt bzw. erweitert wird. Sollten diese
Massnahmen nicht greifen, wird eine Initiative zur Mitsprache der Bevölkerung dahingehend
nicht ausgeschlossen.
Abschliessend gilt es festzuhalten, dass eine Urnenabstimmung als Ausdruck des Volkswillens
auch dann gilt, wenn die Behörde selbst von ihrem Antrag überzeugt ist. Es zeugt von einem
höchst undemokratischen, wenn nicht arroganten Verhalten, wenn eine Behörde absichtlich
und bewusst widerrechtlich die Bevölkerung austrickst. Das darf nicht akzeptiert werden. Wir
sind dankbar für die Korrektur durch den Bezirksratsentscheid.
Die SVP-Bezirk Pfäffikon dankt dem Rekurrenten für die hohe Aufmerksamkeit damit das Recht
gewahrt bleibt.
Bauma, 16.04.2024 SVP-Bezirk Pfäffikon